Wichtiger Hinweis!

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

ab dem 29.07.22 gilt ein neues Corona-Handlungskonzept. Die neue Schulministerin Dorothee Feller hat einen Elternbrief zum Schulstart am 10.08.22 für die Eltern geschickt (bitte anklicken): Brief der Ministerin an die Eltern und Erziehungsberechtigten aller Schülerinnen und Schüler zu den Corona Maßnahmen ab 10. August 2022

Welche Corona-Regeln gelten ab diesem Schuljahr in der Schule?Es gelten weiterhin folgende generelle Regeln: Abstand halten, Hände waschen, Lüften (alle Klassen-Räume unserer Schule sind mit CO2-Messgeräten ausgestattet und können so bei der Wahl der richtigen Lüftungsintervalle unterstützen).

Müssen die Kinder eine Maske im Unterricht oder auf dem Gelände tragen? Aktuell gibt es keine Pflicht zum Tragen einer Maske. Es liegt aber die Empfehlung zum Tragen einer Maske (OP-Maske Typ 2 oder FFP2-Maske) in Innenräumen vor.

Müssen Lehrerinnen und Lehrer, Betreuerinnen und Betreuer oder Besucher eine Maske tragen? Aktuell gibt es keine Pflicht zum Tragen einer Maske. Es gibt aber die Empfehlung zum Tragen einer Maske in Innenräumen (OP-Maske Typ 2 oder FFP2-Maske).

Werden die Kinder in der Schule getestet? Regelmäßige anlasslose Reihentestungen sind aktuell nicht vorgesehen. Schülerinnen und Schüler testen sich am 1.Schultag in der Schule freiwillig selbst. Im weiteren Verlauf sind zurzeit keine weiteren anlasslosen Testungen geplant.

Mein Kind hat Schnupfen, Husten oder Halsschmerzen, was soll ich tun? Schülerinnen und Schüler, welche Corona-Symptome haben, testen sich vor der Schule freiwillig selbst zuhause. Dafür erhält jede Schülerin und jeder Schüler 5 Selbsttests pro Monat von der Schule (Ausgabe über die Klassenleitungen).

Sie haben ihr Kind Zuhause getestet, das Ergebnis ist negativ, was nun?Bei Symptomen aber negativem Test teilen die Eltern oder Erziehungsberechtigten dies formlos schriftlich mit – das Kind darf dann die Schule besuchen. Notieren Sie dazu im Lernplaner für die Klassenlehrerin oder per E-Mail formlos das negative Ergebnis. Ihr Kind kann nun in die Schule kommen. Beispiel:

1.9.22 Mein Sohn, Max Musterman, Klasse 1a, hat leichten Schnupfen. Das Ergebnis des heutigen Selbsttests vor der Schule war aber negativ. Viele Grüße Familie Musterman

Sie haben ihr Kind Zuhause getestet, das Ergebnis ist positiv, was nun?Das Kind darf vorerst nicht in die Schule kommen. Nun besteht die Verpflichtung, sich einem Corona-Schnelltest („Bürgertest“) oder PCR-Test zu unterziehen. Bis ein negatives Ergebnis des Kontrolltests vorliegt, muss sich isoliert werden. Ist auch der Corona-Schnelltest oder der PCR-Test positiv gilt aktuell: eine Rückkehr in die Schule ist frühestens nach fünf Tagen (mit „Freitestung“) oder ohne „Freitestung“ nach zehn Tagen wieder möglich.

Ich habe gehört, die Schule darf mein Kind trotzdem testen? Wenn während des Unterrichts oder der Betreuung Corona-Symptome auftreten und keine schriftliche Negativbescheinigung der Erziehungsberechtigten vorliegt, darf die Schule einen Selbsttest durch die Schülerin oder den Schüler durchführen. Bei starken Symptomen darf das Personal in Ausnahmefällen einen Test durchführen.

Testet sich das Schulpersonal denn auch? Dem Personal werden Selbsttests mit derselben Verwendungsabsicht wie oben beschrieben zur Verfügung gestellt.




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